Der Teilfonds ist ein Finanzprodukt, das gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung ESG-Kriterien fördert. Das Anlageziel besteht darin, mit den Geldmarktsätzen vergleichbare Renditen zu bieten. Der Teilfonds investiert mindestens 67 % seines Vermögens in Geldmarktinstrumente. Der Teilfonds unterhält in seinem Portfolio eine gewichtete durchschnittliche Zinsbindungsdauer (WAM) von höchstens 90 Tagen. Der Teilfonds investiert nicht mehr als 30 % seines Vermögens in übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat, einer öffentlichen lokalen Gebietskörperschaft innerhalb der EU oder einer internationalen Einrichtung, der mindestens ein EU-Mitglied angehört, begeben oder garantiert werden. Der Teilfonds kann bis zu 10 % des Vermögens in Anteile anderer Geldmarktfonds investieren. Der Teilfonds kann Derivate zu Absicherungszwecken einsetzen. Referenzindex: Der Teilfonds wird aktiv verwaltet und strebt eine stabile Wertentwicklung im Einklang mit dem Compounded Effective Federal Funds Rate Index an. Der Teilfonds kann nachgängig einen Referenzindex als Indikator für die Beurteilung der Wertentwicklung des Teilfonds verwenden. Es gibt keine Einschränkungen der Portfoliokonstruktion in Bezug auf den Referenzindex. Der Teilfonds hat nicht den Referenzindex als Richtwert im Sinne der Offenlegungsverordnung festgelegt. Managementverfahren: Der Teilfonds lässt in seinen Anlageprozess Nachhaltigkeitsfaktoren einfließen, wie ausführlich im Abschnitt „Nachhaltiges Investieren“ im Prospekt dargelegt. Das Anlageteam verwendet sowohl eine technische als auch eine Fundamentalanalyse, einschließlich einer Kreditanalyse, um Emittenten und kurzfristige private Wertpapiere (Bottom-up) auszuwählen und ein qualitativ hochwertiges Portfolio mit einem starken Fokus auf Liquidität und Risikomanagement zu konstruieren. Der Teilfonds ist bestrebt, für sein Portfolio einen ESG-Score zu erreichen, der höher ist als derjenige des Anlageuniversums. Die thesaurierende Anteilsklasse behält automatisch den gesamten aufgelaufenen Gewinn des Teilfonds ein und legt ihn wieder an, wodurch der Wert der thesaurierenden Anteile steigt. Die empfohlene Mindesthaltedauer beträgt 1 tag bis 3 Monate. Die Anteile können gemäß der Satzung an jedem Handelstag zum jeweiligen Handelskurs (Nettoinventarwert) verkauft bzw. zurückgenommen (bzw. umgetauscht) werden (falls dies im Verkaufsprospekt nicht anders vorgesehen). Weitere Einzelheiten sind dem Prospekt des OGAW zu entnehmen.