Das Anlageziel dieses Investmentfonds ist ein mittel- bis langfristiger Kapitalzuwachs durch eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Das Fondsmanagement verfolgt die Strategie, je nach Marktlage weltweit in Aktien, verzinsliche Wertpapiere, Währungen und Rohstoffderivate zu investieren. Ausgehend von der strategischen Marktmeinung der Deka Investment GmbH werden die besten Ideen des fundamentalen Fondsmanagements in diesem Investmentfonds umgesetzt. Der jeweilige Investitionsgrad in den einzelnen Anlageklassen kann dabei zwischen 0% und 100% schwanken. Dem Fonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Der fundamental geprägte Investmentansatz erfolgt nach einer Top-down und Bottom-up Betrachtung. Der Ausgangspunkt ist zunächst die weltweite volkswirtschaftliche Untersuchung (Top-down- Perspektive), um die wesentlichen makroökonomischen Einflussfaktoren auf die Investmententscheidung zu bestimmen. Anschließend erfolgt bei der Zusammensetzung des Portfolios eine qualitative Einschätzung der einzelnen Vermögensgegenstände anhand verschiedener Kriterien (Bottom-up-Perspektive). Bei Aktien sind dies z.B. die Bewertung des Geschäftsmodells oder der Managementqualität, bei Anleihen z.B. die Kreditqualität oder die relative Bewertung einer Anleihe zur eigenen Zinskurve. Im Rahmen des Investmentansatzes wird auf die Nutzung eines Referenzwertes (Index) verzichtet, da die Fondsallokation/Selektion nicht mit einem Index vergleichbar ist. Weiterhin können Geschäfte in von einem Basiswert abgeleiteten Finanzinstrumenten (Derivate) getätigt werden. Dieser Investmentfonds darf jeweils bis zu 35% des Wertes des Fonds in Schuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und Geldmarktinstrumente besonderer nationaler und supranationaler öffentlicher Emittenten anlegen. Die Erträge eines Geschäftsjahres werden bei dieser Anteilklasse grundsätzlich ausgeschüttet. Die Anleger können börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies zur Wahrung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. 2.