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Fund

ISIN DE000A2N44D1 / Valor null

NAV (2025-11-25)
EUR 141.04+0.83%

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Das Anlageziel dieses Investmentfonds ist der mittel- bis langfristige Kapitalzuwachs durch ein breit gestreutes Anlageportfolio sowie eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Das Fondsvermögen wird breit diversifiziert in verschiedene Assetklassen, Währungen und Regionen angelegt, wobei der Anteil von OGAW-ETFs ("ETFs") mindestens 51% des Fondsvermögens betragen muss. Die Investition in Aktien und Aktienfonds (inkl. ETFs) erfolgt zwischen 50% und 100% des Fondsvermögens. Weiterhin können andere Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Investmentanteile und sonstige Anlageinstrumente erworben werden. Daneben sind Anlagen in Bankguthaben und Derivaten möglich. Dem Fonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Der Investmentprozess basiert auf einer fundamental orientierten Kapitalmarkteinschätzung. Dabei werden die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bewertet. Weitere Auswahlkriterien (z.B. Bewertung, Liquidität, Gewinne, Sentiment) fließen in die Chance-Risiko-Analyse ein. Auch sind die Auswahlkriterien wie bspw. Bonität, Regionen und Sektoren bei der Portfoliokonstruktion maßgebend. Danach werden die erfolgversprechenden Zielfonds ausgewählt. Bei der Investition in die Zielfonds orientiert sich das Fondsmanagement hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung an einem Musterportfolio. Dabei wird der Anlagebetrag auf die zulässigen Anlageklassen verteilt. Je nach Einschätzung der Entwicklungschancen einzelner Anlageklassen weicht das Management bei der Verteilung des Anlagebetrages auf die Anlageklassen von der Gewichtung des Musterportfolios ab. Im Rahmen des Investmentansatzes wird auf die Nutzung eines Referenzwertes (Index) verzichtet, da die Fondsallokation nicht mit einem Index vergleichbar ist. Der Fonds legt mehr als 50% des Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen i.S.d. § 2 Abs. 8 InvStG an. Die Erträge eines Geschäftsjahres werden grundsätzlich ausgeschüttet. Die Anleger können börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies zur Wahrung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. 2.

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