Das Anlageziel dieses Investmentfonds ist mittel- bis langfristiger Kapitalzuwachs durch eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Das Fondsmanagement verfolgt die Strategie, überwiegend in Aktien von Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern (so genannte Emerging Markets) zu investieren. Es können auch Anlagen in den industrialisierten Staaten (so genannte OECD-Länder) erfolgen, sofern erwartet werden kann, dass sich die Geschäftstätigkeit dieser Unternehmen in erheblichem Maße auf Emerging Markets bezieht. Allerdings müssen zwei Drittel des Wertpapiervermögens in Emerging Markets angelegt werden. Der Fonds spezialisiert sich nicht auf ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Branche. Dem Fonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Der Investmentprozess erfolgt im Rahmen einer Gesamtunternehmenseinschätzung, wobei in erste Linie Bilanzdaten und betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie z.B. Eigenkapitalquote und Nettoverschuldung sowie qualitative Bewertungskriterien wie z.B. die Qualität der Produkte und des Geschäftsmodells des Unternehmens analysiert werden. Ergänzend wird die Markt- und Branchenattraktivität auf Basis volkswirtschaftlicher Daten bewertet. Um den Erfolg des Wertpapierauswahlprozesseses zu bewerten sowie die an die Wertentwicklung gebundenen Gebühren zu berechnen, wird der Index 100% MSCI Emerging Markets Index Net Total Return in Euro verwendet. Die initiale und kontinuierliche Wertpapierauswahl erfolgt im Rahmen des beschriebenen Investmentansatzes unabhängig von diesem Referenzwert und damit verbundenen quantitativen oder qualitativen Einschränkungen. Der Fonds legt mindestens 51% seines Wertes in Kapitalbeteiligungen i.S.d. § 2 Abs. 8 InvStG an. Weiterhin können Geschäfte in von einem Basiswert abgeleiteten Finanzinstrumenten (Derivate) getätigt werden. Die Erträge eines Geschäftsjahres werden grundsätzlich ausgeschüttet. Die Anleger können börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies zur Wahrung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. 2.