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DekaStruktur: 2 Chance

Fund

ISIN LU0109012194 / Valor 1058720

NAV (2025-11-25)
EUR 61.74+0.67%

DekaStruktur: 2 Chance
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Das Anlageziel dieses Investmentfonds ist der mittel- bis langfristige Kapitalzuwachs durch ein breit gestreutes Anlageportfolio sowie eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Der Fonds kann in Wertpapiere und Investmentanteile (Zielfonds) investieren, wobei der Anteil der Investmentanteile mindestens 51% betragen muss. Die Investitionen in globale Aktien und Aktienfonds können 0%-100%, in Rentenfonds 0%-60%, in übrige Fonds (z.B. Mischfonds) 0%-30% und in Geldmarktfonds 0%-30% des Fondsvermögens betragen. Innerhalb festgelegter Anlagegrenzen kann die Gewichtung der Anlageklassen gegenüber dem neutralen Musterportfolio je nach Markteinschätzung variieren. Darüber hinaus sind Investitionen in Wertpapiere, Bankguthaben, Derivate und Sonstige Anlageinstrumente zulässig. Dem Fonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Der Investmentprozess basiert auf einer fundamental orientierten Kapitalmarkteinschätzung. Dabei werden die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bewertet. Weitere Auswahlkriterien (z.B. Bewertung, Liquidität, Gewinne, Sentiment) fließen in die Chance-Risiko-Analyse ein. Auch sind die Auswahlkriterien wie bspw. Bonität, Regionen und Sektoren bei der Portfoliokonstruktion maßgebend. Danach werden die erfolgversprechenden Zielfonds und Wertpapiere ausgewählt. Bei der Investition orientiert sich das Fondsmanagement hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung an einem Musterportfolio. Dabei wird der Anlagebetrag auf die zulässigen Anlageklassen verteilt. Je nach Einschätzung der Entwicklungschancen einzelner Anlageklassen weicht das Management bei der Verteilung des Anlagebetrages auf die Anlageklassen von der Gewichtung des Musterportfolios ab. Im Rahmen des Investmentansatzes wird auf die Nutzung eines Referenzwertes (Index) verzichtet, da die Fondsallokation/Selektion nicht mit einem Index vergleichbar ist. Der Fonds legt mindestens 25% seines Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen i.S.d. § 2 Abs. 8 InvStG an. Die Erträge eines Geschäftsjahres werden bei diesem Teilfonds grundsätzlich ausgeschüttet. Die Anleger können börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies zur Wahrung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. 2.

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