Anlageziele und Anlagepolitik Der FBG Ertragsorientiert Realwirtschaft ESG strebt mittels Investitionen in Forderungswertpapieren und Forderungswertrechten sowie Beteiligungswertpapieren und -rechten von Emittenten weltweit lautend auf eine frei konvertierbare Währung Wertzuwachs verbunden mit angemessenem Ertrag an. Die Erreichung des Anlageziels des Fonds wird mit Hilfe einer aktiven Titelselektion angestrebt.Durch die Mischung und unterschiedliche Gewichtung dieser beiden Anlageklassen soll ein optimales Risiko- Rendite-Verhältnis erreicht werden. Die Zusammensetzung der Vermögensallokation ist dynamisch und erfolgt nach einem systematischen Ansatz. Die Gewichtung der Anlageklassen wird aufgrund eines strukturierten, fundamentalen "top-down"-Ansatzes, bei welchem unter anderem makroökonomische Daten, Zinsumfeld, konjunkturelle Entwicklung, Unternehmensgewinne, Bewertungen und technische Indikatoren berücksichtigt werden, festgelegt. Der Fonds berücksichtigt in der Veranlagung ESG-Aspekte (ESG: Environmental / Social / Governance). Der Vermögensverwalter (Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG, Zürich) kann für den Fonds nach eigenem Ermessen Anlagen innerhalb der vorgesehenen Anlagerichtlinien tätigen. Transaktionskosten gehen zu Lasten des Fondsvermögens und schmälern somit den Ertrag der kollektiven Kapitalanlage. Die Rechnungseinheit des Fonds sowie die Referenzwährung der Anteilsklasse ist der Euro (EUR). Der Fonds darf Derivate im Hinblick auf eine effiziente Verwaltung des Fondsvermögens einsetzen. Diese dürfen jedoch auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu einer Abweichung von den Anlagezielen beziehungsweise zu einer Veränderung des Anlagecharakters des Fonds führen. Effektenleihe und Pensionsgeschäfte sind ausgeschlossen. Der Fonds darf Kredite aufnehmen. Diese sind auf maximal 10% des Fondsvermögens beschränkt. Der Fonds eignet sich für Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont, die in erster Linie ein Wachstum des angelegten Kapitals anstreben. Die Anleger können stärkere Schwankungen und einen länger andauernden Rückgang des Inventarwertes der Fondsanteile in Kauf nehmen. Die Anleger können von der Fondsleitung grundsätzlich an jedem Tag, mit Ausnahme von Feiertagen in der Schweiz oder wenn ein wesentlicher Teil der Börsen und Märkte des Anlagefonds geschlossen ist, die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Fondsleitung kann jedoch die Rücknahme in aussergewöhnlichen Situationen aussetzen. Der Nettoertrag dieser Anteilsklasse wird jährlich spätestens innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres an die Anleger ausgeschüttet.