zu erreichen, investiert dieser Investmentfonds in hochwertige Gewerbeimmobilien, Immobilien-Projektentwick- lungen und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften (im Nach- folgenden allgemein als „Immobilien“ bezeichnet). Er erwirbt vor allem Büroobjekte, Shopping-Center, Hotels und Logistikimmobi- lien hauptsächlich an den bedeutenden europäischen Wirtschafts- standorten. Schwerpunkte liegen dabei derzeit auf Deutschland, Frankreich, Großbritannien und den BeNeLux-Staaten. Der Fonds kann in begrenztem Umfang weltweit investieren. Der Anteil der Immobilien an wirtschaftsstarken außereuropäischen Standorten soll 40 % des Wertes des Sondervermögens nicht übersteigen. Wichtigste außereuropäische Anlagemärkte sind der nordameri- kanische und asiatisch-pazifische Raum. Qualitativ hochwertige Immobilien mit lang laufenden Mietverträgen stehen im Fokus der Anlagestrategie. Zudem steht bei der Auswahl der Immobilien eine breite Streuung nach den Kriterien regionale Lage, Größe und Nutzungsart im Vordergrund der Überlegungen. Der Immobilien- bestand wird entsprechend der Marktentwicklungen durch Gebäu- demodernisierung, -umstrukturierung und -verkauf fortlaufend optimiert. Dieser Investmentfonds darf bis zu 30 % des Wertes des gesamten Immobilienvermögens langfristige Kredite aufnehmen, um den Erwerb von Immobilien zu finanzieren. Die Anleger können vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen von der Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäg- lich die Rücknahme der Anteile verlangen. Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbe material. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. Sondervermögen: Immobilien-Sondervermögen Name des Sondervermögens: hausInvest WKN / ISIN: 980701 / DE0009807016 Für das Sondervermögen zuständige Behörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Für Anteile, die vor dem 22. Juli 2013 erworben wurden, gilt: An- teilrückgaben von bis zu 30.000 Euro sind je Anleger kalenderhalb- jährlich ohne Einhaltung von Fristen möglich. Soweit der Wert von Anteilrückgaben für einen Anleger 30.000 Euro pro Kalenderhalb- jahr übersteigt, ist die Rücknahme von Anteilen nur bei Wahrung einer Mindesthaltefrist von 24 Monaten und einer Kündigungsfrist von 12 Monaten möglich, die durch Abgabe einer verbindlichen Rücknahmeerklärung gegenüber der depotführenden Stelle des Anlegers eingehalten wird. Für Anteile, die nach dem 21. Juli 2013 erworben werden, ent- fällt die sog. Freibetragsgrenze von 30.000 Euro je Anleger und Kalenderhalbjahr, bis zu der ein Anleger Anteile ohne Beachtung von Fristen zurückgeben kann.