Hypo Vorarlberg Ausgewogen Global A
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Der Fonds verfolgt einen aktiven Managementansatz ohne Bezug auf eine Benchmark und strebt nachhaltige Investitionen iSd. Artikels 8 der VO (EU) Nr. 2019/2088 an. Bei der Auswahl der Vermögenswerte werden überwiegend soziale und ökologische Ausschluss- und Qualitätskriterien angewendet. Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Ziel der Anlagepolitik ist auf lange Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme mittlerer bis hoher Wertschwankungen. Der Fonds ist ein gemischter Fonds, berücksichtigt § 25 Pensionskassengesetz (PKG) in der Fassung BGBl. I Nr. 68/2015 und ist für Pensions- und Abfertigungsrückstellungen geeignet. Die auf Euro lautenden Vermögensteile des Fonds betragen mindestens 70 % des Fondsvermögens (FV). Wird das Währungsrisiko durch Kurssicherungsgeschäfte beseitigt, so können diese Veranlagungen den auf Euro lautenden Veranlagungen zugeordnet werden. Die maximale Anlagegrenze der Aktien, aktienähnlichen Wertpapiere sowie Aktienfonds beträgt 50 % des FV. Schuldverschreibungen, sonstige verbriefte Schuldtitel und Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 100 % des FV erworben werden, wobei diese von Unternehmen, Regierungen oder anderen Stellen ausgegeben werden können. Im Anleihenbereich werden mindestens 51 % Schuldverschreibungen der Euro-Zone aus dem Investmentgrade-Bereich erworben. Die Veranlagung kann auch bis zu 100 % des FV über Fonds abgebildet werden. Der Fonds kann bis zu 100 % des FV in Sichteinlagen und kündbare Einlagen investieren. Der Fonds darf mehr als 35 % seines FV in Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten von Mitgliedsstaaten, Gebietskörperschaften oder internationalen Einrichtungen öffentlich-rechtlichen Charakters anlegen. Die genaue Auflistung der Emittenten finden Sie im Prospekt, Abschnitt I, Punkt 1.12. Zur Erzielung von Zusatzerträgen dürfen Derivate zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben werden, wobei das Marktrisikopotential maximal 200 % betragen darf. Erträge werden ab 15.07. eines jeden Jahres an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ausgeschüttet. Sie können den Fonds an österreichischen Bankarbeitstagen (ausgenommen Karfreitag und Silvester) an die Depotbank zum jeweils geltenden Rücknahmepreis zurückgeben. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies erforderlich erscheinen lassen. Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraumes von 7 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen.
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Valor: 2018542