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Leading Cities Invest

Fund

ISIN DE0006791825 / Valor 22538072

NAV (2025-10-02)
EUR 72.57-0.48%

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Ziele und Anlagepolitik Als Anlageziele des LEADING CITIES INVEST werden regelmäßige Erträge aufgrund zufließender Mieten und Zinsen sowie ein Wertzuwachs angestrebt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erwirbt zu diesem Zweck Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften weltweit. Dabei soll eine breit gestreute, risikogewichtete Verteilung des Fondsvermögens an globalen Immobilienmärkten erreicht werden. Angelegt wird an entwicklungsfähigen Standorten, die absehbare Renditen in Verbindung mit einem angemessenen Risiko erwarten lassen. Als ESG-Merkmale werden bei Auswahl und Verwaltung der Immobilien für das Sondervermögen auch ökologische und bei der Liquiditätsanlage auch gute-Unternehmensführungs- Merkmale berücksichtigt und gefördert. Gemäß den Anlagebedingungen dürfen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum bis zu 100 % des Werts des Sondervermögens – abzüglich der gesetzlichen Mindestliquidität von 5 % des Werts des Sondervermögens – investiert werden. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft darf Immobilien außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erwerben, sofern sich diese in den im Anhang zu § 1 Absatz 2 der »Besonderen Anlagebedingungen« genannten Staaten befinden und die weiteren Erwerbsvoraussetzungen nach den »Besonderen Anlagebedingungen « erfüllt sind. Anlageobjekte sind gewerblich genutzte Immobilien wie Geschäfts- und Bürogebäude für Verwaltung, Handel, Dienstleistungen, Hotel und Logistik. Bevorzugt wird in gut ausgestattete und möglichst langfristig vermietete Büroimmobilien investiert. Neben bestehenden oder im Bau befindlichen Gebäuden erwirbt die Kapitalverwaltungsgesellschaft auch Grundstücke für Projektentwicklungen, die die Kapitalverwaltungsgesellschaft entweder selbst entwickelt oder zum Zweck der Risikominderung durch geeignete Vertragspartner entwickeln lässt. Bei der Auswahl der Immobilien stehen nicht nur deren nachhaltige Ertragskraft, sondern auch eine ausgewogene Mieterstruktur sowie die Streuung der einzelnen Objekte hinsichtlich Region, Lage, Größe und Nutzung im Vordergrund. Damit soll eine unter Risiko- und Renditegesichtspunkten bestmögliche Diversifikation des Portfolios gewährleistet werden. Der LEADING CITIES INVEST darf bis zu 30 % des Verkehrswertes aller Immobilien Kredite aufnehmen, um den Erwerb von Immobilien zu finanzieren. Bis zu 49 % des Fondsvermögens dürfen in liquide Mittel angelegt werden. Soweit der Fonds Geldmarktinstrumente als liquide Anlagen erwirbt, müssen diese mindestens über eine Schuldnereinstufung »Investment-Grade« verfügen, also eine Bewertung der Kreditwürdigkeit eines Emittenten oder Schuldners mit gut oder sehr gut durch eine Rating-Agentur. Sonstige Anleihen werden nur erworben, wenn sie von der Europäischen Zentralbank als Kreditsicherheit zugelassen sind. Schließlich darf der Fonds auch Gegenstände erwerben, die er zur Bewirtschaftung seiner Immobilien benötigt. Der Fonds setzt Derivatgeschäfte ein, um mögliche Verluste infolge von Zinsschwankungen/Währungskursschwankungen zu verhindern oder zu verringern. Ein Derivat ist ein Finanzinstrument, dessen Wert – nicht notwendig 1:1 – von der Entwicklung eines oder mehrerer Basiswerte wie z. B. Wertpapieren oder Zinssätzen abhängt. Die Nebenkosten beim Kauf und Verkauf von Immobilien und Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften trägt der Fonds. Sie entstehen zusätzlich zu den unter »Kosten« aufgeführten Prozentsätzen und können die Rendite des Fonds mindern. Die Erträge des Fonds werden grundsätzlich ausgeschüttet. Die Anleger können vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen von der Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Für Anleger ist eine Rückgabe nur möglich, wenn der Anleger die Anteile mindestens 24 Monate gehalten und die Rückgabe mindestens zwölf Monate vorher durch eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung gegenüber seiner depotführenden Stelle angekündigt hat. Mit dem Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) mit Wirkung zum 22. Juli 2013 wurde der Freibetrag von 30.000 EUR im Kalenderhalbjahr abgeschafft. Damit gelten für alle Neuanlagen des am 15. Juli 2013 aufgelegten LEADING CITIES INVEST einheitlich gleiche Bedingungen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Sie kann die Rücknahme auch aussetzen, wenn die im Fonds vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen oder nicht sofort zur Verfügung stehen, um alle Anteilrückgaben zu bedienen und gleichzeitig die ordnungsgemäße laufende Bewirtschaftung des Fonds sicherzustellen. Empfehlung: Dieser Fonds ist für Anleger geeignet mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont von (3) drei Jahren, idealerweise (5) fünf Jahren.

Inhalt durch KI Chatbot zusammengefasst
Tags:
real estate gewerbeimmobilien

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