Lyxor Investment Funds EuroGovies Risk Balanced IA (EUR)
Fund
ISIN LU1355121929 / Valor 31312476
NAV (2025-11-20)
EUR 106,122.32-0.01%
Lyxor Investment Funds EuroGovies Risk Balanced IA (EUR)
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Bei diesem Fonds handelt es sich um einen OGAW mit aktiver Verwaltung. Die Anlagestrategie des Teilfonds ist nicht an einen Benchmarkindex gebunden, gemäß der Beschreibung im Verkaufsprospektabschnitt An die Wertentwicklung gebundene Provisionen wird im Vergleich zu einem Referenzindex („Benchmarkindex“) jedoch eine an die Wertentwicklung gebundene Provision berechnet. Das Anlageziel des Fonds besteht darin, einen Nettokapitalzuwachs (unter Berücksichtigung aller auf den Fonds entfallenden Gebühren und Kosten) über einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren zu erzielen. Der Fonds investiert auf der Grundlage einer risikobasierten Methodik für die Vermögensallokation aktiv in ein Universum von Schuldpapieren, deren Begebung oder Garantie hauptsächlich durch Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, das Großherzogtum Luxemburg, die Niederlande und Österreich, solange deren Schuldtitel in die Kategorie Investment Grade eingestuft sind, oder durch andere EU-Mitgliedstaaten mit einem Kreditrating von AA- oder höher (d. h., durchschnittliche Ratings von Fitch Ratings, Standard & Poor’s und Moody’s) („Kernmitgliedsstaat der Europäischen Union (EU)“) oder durch andere anerkennungsfähige Emittenten (im Sinne der nachfolgenden Definition) erfolgen. Die Schuldpapiere, in die der Fonds investiert, sind erstklassige liquide Aktiva und in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsquote im Sinne der Eigenkapitalrichtlinie (Nr. 2013/36/EU) und der Kapitaladäquanzverordnung (Nr. 575/2013) der Europäischen Union anerkennungsfähig. Damit Anleihen für eine Anlage in Frage kommen, müssen sie von (i) der zentralen Behörde eines Kern-EU-Mitgliedstaats, (ii) einer Zentralbank eines Kern-EU-Mitgliedstaats in der Landeswährung der Zentralbank, (iii) einer nicht zentralstaatlichen öffentlichen Stelle in der Landeswährung der öffentlichen Stelle, (iv) der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, dem Internationalen Währungsfonds, der EU-Kommission, einer multilateralen Entwicklungsbank oder (v) der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität oder dem Europäischen Stabilitätsmechanismus begeben oder garantiert werden (die unter (iv) und/oder (v) genannten Stellen werden jeweils als „supranationale Stellen“ und die unter (i) bis (v) genannten Stellen nachfolgend als „anerkennungsfähige Emittenten“ bezeichnet). Alle großgeschriebenen Worte in diesem Absatz haben die Bedeutung, die in der Kapitaladäquanzverordnung der Europäischen Union (Nr. 575/2013) niedergelegt ist. Der Fonds wird ferner gewisse Diversifikationsbeschränkungen in Bezug auf Länder oder supranationale Stellen einhalten. Bei gewissen Emittenten gelten zudem Rating-Beschränkungen. Genaue Anlagebeschränkungen entnehmen Sie bitte dem Prospekt. Der Fonds investiert außerdem in derivative Finanzinstrumente, um einen Teil des Risikos in Verbindung mit Zinsschwankungen abzusichern, die den Preis der Anleihen innerhalb des Teilfonds beeinträchtigen könnten. Der Teilfonds ist trotzdem dem Kreditrisiko (oder Ausfallrisiko) der Emittenten der Anleihen, in die der Teilfonds investiert, ausgesetzt. Die Anteilswährung ist der Euro (EUR). Investierte Finanzinstrumente: Derivative Finanzinstrumente, europäische Anleihen, OGAW, OGA, sonstige Finanzinstrumente. Dividendenpolitik: alle zur Ausschüttung verfügbaren Beträge des Fonds (soweit vorhanden) werden nicht an die Anteilinhaber ausgeschüttet, sondern wieder angelegt. Nettoinventarwert: Der Nettoinventarwert je Anteil wird an jedem Bewertungstag berechnet, der (i) ein kompletter Arbeitstag in Luxemburg und in Paris ist, wenn die Banken geöffnet sind. Rücknahmen: Rücknahmeanträge von Anteilen müssen mit Angabe der Anzahl der Anteile abgegeben werden und werden bei der Registrierstelle vor 11:00 Uhr (Luxemburger Zeit) an jedem Bewertungstag zusammengefasst und mit dem Nettoinventarwert ausgeführt, der an einem solchen Bewertungstag berechnet wurde. Rücknahmeanträge, die nach 11:00 Uhr (Luxemburger Zeit) an einem Bewertungstag übermittelt werden, werden als vor der Rücknahmefrist des folgenden Bewertungstags erhalten angesehen. Es können andere Fristen gelten, wenn Zeichnungen und/oder Rücknahmen über Vermittler geschehen (einschließlich u.a. in einem gegebenen Land ernannte Korrespondenzbanken).
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Tags:
europäische anleihenanleihen mit investment-grade-rating
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