Anlageziel des aktiv verwalteten M & W Privat ist die Erwirtschaftung eines langfristigen überdurchschnittlichen Wertzuwachses in Euro. Aktiv verwaltet bedeutet hier, dass der Investmentmanager die volle Entscheidungsgewalt über die Zusammensetzung des Portfolios der Vermögenswerte des AIF hat. Um das Ziel zu erreichen, wird der AIF in Aktien-, Renten- und Geldmarktwerte anlegen, wobei Aktien sowie fest- oder variabelverzinsliche Anleihen, Schuldverschreibungen, Wandelanleihen, Optionsanleihen, deren Optionsscheine auf Wertpapiere lauten, Optionsscheine auf Wertpapiere, Partizipationsscheine und Indexzertifikate erworben werden dürfen. Es können auch Edelmetalle (z.B. Gold, Silber, Platin) erworben werden, wobei nicht mehr als 30% des Fondsvermögens in physische Edelmetalle (mit Verwahrung der Barren im Tresor der Verwahrstelle in Luxemburg bzw. eines Unterverwahrers) und gehebelte Zertifikate/ Derivate auf Edelmetalle und sonstige nicht OGAW konforme Derivate investiert werden dürfen. Zusätzlich können bis zu 30% des Fondsvermögens indirekt in Edelmetalle, Edelmetallindizes und alternative Anlagestrategien investiert werden. Die Gesamtanlage des AIF aus Gründen der Risikomischung in nur einem Einzelrisiko (z.B. einem Edelmetall) (direkt und indirekt) darf 50% des Fondsvermögens nicht übersteigen. Der AIF wird ohne Bezug zu einer Benchmark verwaltet. In geringem Maße können auch Anlagen in Wertpapiere von in Schwellenländern ansässigen Emittenten erfolgen. Der AIF kann auch Derivatgeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern, höhere Wertzuwächse zu erzielen oder um auf steigende oder fallende Kurse zu setzen. Die Gebühren für den Kauf/Verkauf von Wertpapieren trägt der AIF. Sie entstehen zusätzlich zu den unten unter „Kosten" aufgeführten Prozentsätzen und können die Rendite des AIF mindern. Die Erträge des Fonds werden ausgeschüttet. Die Anleger können von der LRI Invest S.A. grundsätzlich an jedem Bewertungstag die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme der Anteile aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Die Anleger sollten einen langfristigen Anlagehorizont haben.