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Mora Funds SICAV - Global Bond Fund B USDH Cap

Fund

ISIN LU2382839228 / Valor 11345175

NAV (2026-07-23)
USD 117.50-0.14%

Mora Funds SICAV - Global Bond Fund B USDH Cap
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Ziele und Anlagepolitik Anlageziel Der Fonds strebt die Erzielung positiver Renditen an, indem er über das gesamte Laufzeit- und Bonitätsspektrum von festverzinslichen Wertpapieren in entwickelten Märkten und Schwellenländern sowie innerhalb der Investment-Grade- und High-Yield-Anleihemärkte investiert. Der Teilfonds ist für den Vertrieb in Luxemburg und Spanien zugelassen. Anlagepolitik Der Teilfonds wird aktiv verwaltet, wobei die Anlagebeschränkungen und die folgende allgemeine Anlagepolitik beachtet werden, um sein Anlageziel zu erreichen. Der Teilfonds investiert hauptsächlich (zu mindestens 80 %) in festverzinsliche Wertpapiere, die überwiegend auf Euro lauten (kann auch in Wertpapiere investieren, die auf andere Währungen lauten) und von Regierungen, Behörden und Unternehmen weltweit begeben werden. Der Anlageprozess beginnt mit einer Bewertung makroökonomischer Faktoren, um die wichtigsten mittel- und langfristigen Trends zu identifizieren. Darauf folgt eine Analyse der Fundamentaldaten der Emittenten (Performance, Verschuldungsgrad, relative Bewertung usw.). Der Teilfonds darf bis zu maximal 20 % in Barmitteln und Barmitteläquivalenten halten. Der Teilfonds konzentriert sich auf aktives Durationsmanagement, Zinskurvenstrategien, Sektorrotation, Wertpapierauswahl und Relative-Value-Strategien. Die Gesamtqualität des Portfolios muss gemäss den Ratingdefinitionen von Standard & Poor’s ein durchschnittliches Rating von mindestens BBB- oder ein vergleichbares Rating von Moody’s Investor Service, Inc. oder Fitch Ratings, Inc. aufweisen. Einzelne Anleihen können ein Rating unter BBB haben. Wertpapiere mit einem Rating unter B- werden zum Zeitpunkt der Anlage nicht in das Portfolio aufgenommen. Im Falle eines geteilten Ratings ist grundsätzlich das schlechteste Ratingergebnis der drei Ratingagenturen Standard & Poors, Moody's Investor Service, Inc. und Fitch Ratings, Inc. massgebend. Sofern eine der drei Ratingagenturen ein aktualisiertes Rating bekannt gibt, kann dieses jüngste Ratingergebnis als Grundlage herangezogen werden, wenn eine eingehende Analyse des neuen Ratings eine Risikotragfähigkeit des jüngsten Ratings bestätigt. Das durchschnittliche Rating des Portfolios beträgt mindestens Investment Grade (BBB-). Der Teilfonds kann jedoch in Hochzinsanleihen investieren. Sollten Herabstufungen von Anleihen das durchschnittliche Portfoliorating nahe an den Non-Investment-Grade-Bereich bringen, wird der Teilfonds unverzüglich Positionen verkaufen, um das durchschnittliche Rating des Portfolios im Investment-Grade-Bereich zu halten. Der Teilfonds investiert weder in notleidende noch in ausgefallene Wertpapiere; sollte jedoch eine der Anleihen im Portfolio in den Status «notleidend» oder «ausgefallen» übergehen, wird der Anlageverwalter die Position überwachen und sie verkaufen, wenn er den Zeitpunkt dafür als günstig erachtet. In jedem Fall dürfen notleidende und ausgefallene Wertpapiere niemals (8 %) des gesamten Portfoliovermögens übersteigen, wobei bei den 8 % die Grenze «nach Herabstufung» berücksichtigt wird. Sollte sich der Prozentsatz (8 %) nähern, werden die Positionen unverzüglich verkauft, um das Engagement zu reduzieren. Der Teilfonds darf maximal 10 % seines Nettovermögens in bedingt wandelbare Anleihen (CoCo-Anleihen) investieren. Darüber hinaus und stets im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen kann der Teilfonds in derivative Finanzinstrumente sowie andere Techniken und Instrumente zu Absicherungszwecken und zur Erreichung seines Anlageziels investieren. Insbesondere unterliegt der Einsatz derivativer Finanzinstrumente (z. B. Futures, Optionen und Swaps) sowie der Einsatz anderer Techniken und Instrumente den gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen gemäss den Statuten des Teilfonds. Der Teilfonds zahlt eine Performancegebühr in Höhe von 15 % der über die Referenzbenchmark hinausgehenden Wertsteigerung. Die Gebühr wird zugunsten des Anlageverwalters gezahlt. Die Referenzbenchmark für alle auf USD lautenden Klassen ist der Bloomberg Barclays Global Aggregate 3-5 Year Total Return Index Value Hedged USD (H03451US Index). Der Index wird vom Indexanbieter und -verwalter (im Sinne der Benchmark-Verordnung) der jeweiligen Benchmark (dem «Benchmark-Verwalter») bereitgestellt. Der Benchmark-Verwalter wurde in dem in Artikel 36 der Benchmark-Verordnung genannten Register als gemäss Artikel 34 der Benchmark-Verordnung zugelassener Verwalter eingetragen. Weitere Informationen zum Index, einschliesslich der Indexmethodik und -zusammensetzung, finden Sie unter https://www.bloomberg.com/professional/product/indices/benchmark-regulation-resources/ Eine Performancegebühr kann auch dann anfallen, wenn der Fonds die Referenzbenchmark übertroffen hat, aber eine negative Performance verzeichnete. Die Fälligkeitshäufigkeit beträgt einmal jährlich; die Fälligkeit erfolgt jeweils zum Ende des Geschäftsjahres des Fonds. Der Referenzzeitraum für die Wertentwicklung entspricht der Laufzeit des Fonds (unbegrenzte Laufzeit). Daher wird die Performancegebühr erst gezahlt, wenn frühere relative Verluste vollständig ausgeglichen wurden. Bei einer Outperformance gegenüber der Referenzbenchmark wird die Performancegebühr an jedem Bewertungstag berechnet und im NAV abgegrenzt. Falls die Überperformance gegenüber der Benchmark abnimmt, verringern sich auch die Abgrenzungen. Bei einer Underperformance gegenüber der Referenzbenchmark betragen die Abgrenzungen wieder null. Die Realisierung der abgegrenzten Gebühr bei Rücknahmen und ein Korrekturbetrag bei Zeichnungen verhindern künstliche Verringerungen und Erhöhungen der Performancegebühr aufgrund von Kundenaufträgen. Die Berechnung der Performancegebühr erfolgt auf Ebene der Anteilsklasse und nicht auf Basis einzelner Anleger. Im Falle der Schliessung und Zusammenlegung von Anteilsklassen dieses Teilfonds oder der Schliessung und Zusammenlegung von Teilfonds oder bei Rücknahmen durch Anleger wird die Performancegebühr am Tag der Schliessung/Zusammenlegung und/oder der Rücknahme durch die Anleger im entsprechenden Verhältnis realisiert. Im Falle einer Verschmelzung von Teilfonds erfolgt die Feststellung der Performancegebühren des verschmelzenden Fonds im besten Interesse der Anleger sowohl des verschmelzenden als auch des aufnehmenden Fonds, was bedeutet, dass keine doppelte leistungsabhängige Vergütung erfolgt. Die Währung der Anteilsklasse ist EUR. Der Teilfonds schüttet keine Dividenden aus; er reinvestiert seine Erträge. Nähere Informationen finden Sie im Prospekt. Anleger können ihre Anteile an jedem Tag zurückgeben, an dem Banken und Finanzinstitute in Luxemburg in der Regel geöffnet sind, mit Ausnahme des 24. und 31. Dezembers eines jeden Jahres. Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Anlagen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten

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