Das Anlageziel des Teilvermögens besteht hauptsächlich darin, durch Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen eine optimale Rendite in Schweizer Franken zu erzielen. Das Teilvermögen wird anhand der Anlagevorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alters, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) und dessen Verordnungen verwaltet. Das Teilvermögen investiert mindestens 51% in Anteile anderer kollekti ver Kapitalanlagen. Darunter fallen auch Anteile inländischer offe ner Immobilienanlagefonds und ImmobilienSICAV, die an einer Schwei zer Börse kotiert sind sowie Anteile ausländischer offener und geschlos sener Immobilienfonds und in und ausländischer Immobilieninvest mentgesellschaften (bis maximal 10%). Anlagen in Anteile offener Immobilienfonds deutschen Rechts sind nicht zulässig. Auf konsolidierter Basis kann direkt und indirekt in Beteiligungswertpa piere und rechte (bis maximal 50%), in immobilienbezogene Anlagen (bis maximal 30%), in Schweizer Pfandbriefe (grundpfandgesicherte Forderungswertpapiere, bis maximal 20%) und indirekt in Rohstoffe und Edelmetalle (bis maximal 15%) investiert werden. Positionen in Fremd währungen ohne Währungsabsicherung sind bis maximal 30% zulässig. Das Teilvermögen tätigt die Anlagen nach dem BVG und den darin vorgegebenen Limiten. Die Transaktionskosten gehen zu Lasten des Fondsvermögens und kön nen damit den Ertrag dieser kollektiven Kapitalanlage schmälern. Die Erträge werden ausgeschüttet. Die Ausgaben und Rücknahmen der Anteile durch die Zürcher Kantonal bank als Depotbank können bankwerktäglich bis spätestens 13:00 Uhr getätigt werden. Falls Börsen der Hauptanlageländer vorzeitig schliessen, kann die Frist für tägliche Zeichnungen und Rücknahmen entsprechend vorgezogen werden. 2.