Ziel des Rentenfonds ist es, neben der Erzielung marktgerechter Erträge langfristig ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Mindestens 51 Prozent des Wertes des Sondervermögens müssen aus Schuldtiteln wie Anleihen bestehen. Der Erwerb von Aktien ist nur vorübergehend aus der Ausübung von Bezugs-, Options- oder Wandlungsrechten aus Anleihen zulässig. Bis zu 49 Prozent des Fondsvermögens dürfen in Geldmarktinstrumenten oder Bankguthaben angelegt werden. Die Gesellschaft darf darüber hinaus in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente des Ausstellers Vereinigte Staaten von Amerika mehr als 35 Prozent des Wertes des Sondervermögens anlegen. Derivate können zu Investitions- und Absicherungszwecken eingesetzt werden. Die Anlagestrategie orientiert sich an einem Vergleichsmaßstab (bis zum 30.06.2020: 100% Merrill Lynch Global Government Bond Index II; ab dem 01.07.2020: 100 % ICE BofA World Sovereign Bond Index (WSOV)), wobei versucht wird, dessen Wertentwicklung zu übertreffen. Das Fondsmanagement kann durch aktive Über- und Untergewichtung einzelner Vermögenswerte wesentlich - sowohl positiv als auch negativ - von diesem Vergleichsmaßstab abweichen. Der Umfang, um den der Portfoliobestand vom Vergleichsmaßstab abweichen kann, wird durch die Anlagestrategie begrenzt. Hierdurch kann die Möglichkeit, die Wertentwicklung des Vergleichsmaßstabs zu übertreffen, begrenzt sein. Darüber hinaus sind Investitionen in Titel, die nicht Bestandteil des Vergleichsmaßstabs sind, jederzeit möglich. Das Fondsvermögen wird derzeit an den weltweiten Rentenmärkten in internationen Währungen angelegt. Die Auswahl der Anlagen erfolgt unter Berücksichtigung der Zins- und Währungsentwicklungen der jeweiligen Anagesegmente. Im Fonds gehaltene Anleihen wurden von Unternehmen, Regierungen oder anderen Stellen ausgegeben. Währungsabsicherungen sind möglich. Die Erträge des Fonds werden in der Regel ausgeschüttet. Die Anleger können grundsätzlich bewertungstäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Gesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen, oder die Rücknahme beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen zuvor festgelegten Schwellenwert erreichen, ab dem die Rückgabeverlangen nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Empfehlung: Der Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraumes von weniger als sieben Jahren aus dem Fonds wieder abziehen möchten.
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