Plenum Life Settlement GmbH & Co Fund L.P. USD BR
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Anlageziel des Fonds ist es, langfristig und ohne übermäßiges Risiko eine vergleichsweise hohe Wertsteigerung zu erzielen. Die Anlagepolitik des Fonds besteht darin, sorgfältig ausgewählte Lebensversicherungspolicen (z.B. Universal Life Policies, Full Life Policies, Term Life Policies, Endowment Life Policies, Variable Universal Life Policies und Limited Pay Life Policies) zu erwerben, welche die Anfechtbarkeitsperiode bereits hinter sich haben. Ausgeschlossen sind dabei sogenannte Viatical Settlements, das bedeutet, dass keine Policen Versicherter mit Lebenserwartungen unter 24 Monate erworben werden. Der Fonds strebt den Aufbau eines diversifizierten Portfolios an. Die Diversifikation kann sich unter anderem auf Bereiche beziehen wie Konzentration der Versicherungsgesellschaften, erwartete Laufzeiten, Geschlecht, Alter, medizinische Beeinträchtigungen, geographische Herkunft und Nennwertgrößen. Um eine Buy-and-Hold-Strategie sachgerecht umzusetzen, strebt der Fonds danach, das Sterblichkeitsrisiko zu isolieren und ist bestrebt, ein grosses, statistisch repräsentatives Policenportfolio aufzubauen. Da letztere in der Regel bis zur Fälligkeit gehalten werden, wenden die Portfoliomanager eine detaillierte versicherungsmathematische und finanzielle Analyse an, um sicherzustellen, dass die erworbenen Policen dem Langlebigkeitsrisiko und anderen Variablen des statistischen Profils Rechnung tragen. Die Policen werden monatlich zum Marktpreis bewertet, um einen genauen Überblick über die Vermögenswerte zu erhalten. Die Anlagephilosophie hat in erster Linie "Buy and Hold"- Charakter. Ferner können weitere, in den konstituierenden Dokumenten als zulässig angegebene Vermögenswerte erworben werden. Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäss Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) und b) der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vom 27. November 2019 veröffentlicht der AIFM Informationen dazu, wie ökologische und/oder soziale Merkmale im Fonds erfüllt werden, in den konstituierenden Dokumenten. Die Referenzwährung des Fonds ist USD die Währung der Anteilsklasse ist CHF. Die Erträge und Kursgewinne werden nicht ausgeschüttet, sie werden im Fonds wieder angelegt. Die Anleger können von der Verwaltungsgesellschaft monatlich, unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist, die Rücknahme der Anteile verlangen. Kündigungsfrist: a) Kündigungsfrist von 75 Kalendertagen ohne Rücknahmeabschlag; b) Kündigungsfrist von 35 Kalendertagen mit einem Rücknahmeabschlag von 5%; Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn aussergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Der Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraumes von weniger als fünf Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen.