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UniImmo: Global

Fund

ISIN DE0009805556 / Valor 1831319

NAV (2025-11-17)
EUR 42.32%

UniImmo: Global
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Ziel des Immobilienfonds ist es, aus den gehaltenen Immobilien bzw. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften regelmäßige Erträge aufgrund zufließender Mieten sowie einen kontinuierlichen Wertzuwachs zu erwirtschaften. Der Fonds erwirbt überwiegend Immobilien in ausgewählten Ländern Europas (auch außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums), Amerikas und der Region Asien/Pazifik oder Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften. Darüber hinaus können auch bis zu 25 Prozent des Fondsvermögens in Südafrika investiert werden. Mindestens 5 Prozent und maximal 49 Prozent des Fondsvermögens können in Liquiditätsanlagen, z.B. Bankguthaben und Geldmarktinstrumenten, angelegt werden. Bis zu 30 Prozent des Wertes aller erworbenen Immobilien dürfen durch Kredite fremdfinanziert werden. Der Fonds darf Geschäfte mit Derivaten nur abschließen, um vorhandene Vermögensgegenstände abzusichern. Die Anlagestrategie bezieht sich nicht auf einen Vergleichsmaßstab und verfolgt kein indexgebundenes Ziel, sondern die Anlageentscheidungen werden aktiv auf Basis von aktuellen Immobilien- und Kapitalmarkteinschätzungen getroffen. Der Fonds investiert derzeit überwiegend in den Kontinenten Europa, Amerika und der Region Asien/Pazifik und zwar in gewerblich genutzte Immobilien wie Bürogebäude, Einzelhandelsobjekte und Hotelimmobilien. Dabei wird das Immobilienvermögen nach der Lage, Größe und der Nutzung gemischt. Die Erträge des Fonds werden in der Regel ausgeschüttet. Die Nebenkosten beim Kauf und Verkauf von Immobilien und Beteiligungen trägt der Fonds. Sie entstehen zusätzlich zu den unten unter „Kosten“ aufgeführten Prozentsätzen und können die Rendite des Fonds mindern. Die Anleger können grundsätzlich bewertungstäglich die Rücknahme der Anteile beauftragen. Anteile, die nach dem 21. Juli 2013 durch sogenannte Neuanleger erworben wurden, können erst nach Ablauf einer Mindesthaltefrist von 24 Monaten und unter Einhaltung einer Rückgabefrist von 12 Monaten durch eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung gegenüber der depotführenden Stelle zurückgegeben werden. Anteile, die vor dem 22. Juli 2013 durch sogenannte Bestandsanleger erworben wurden, können ohne Einhaltung einer Mindesthaltefrist von 24 Monaten und einer Rückgabefrist von 12 Monaten grundsätzlich börsentäglich zurückgegeben werden, soweit die Anteilrückgaben nicht 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr und pro Anleger übersteigen. Für Anteile, die vor dem 1. Januar 2013 erworben wurden, gilt die Mindesthaltefrist als abgegolten. Rückgaben von mehr als 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr und Anleger sind der Union Investment Real Estate GmbH mindestens zwölf Monate vorher verbindlich anzukündigen. Zwischen der unwiderruflichen Rückgabeerklärung des Anlegers und dem Zeitpunkt der Anteilrückgabe kann der Rücknahmepreis Schwankungen unterliegen und somit zum Zeitpunkt der Anteilrückgabe höher oder niedriger ausfallen.

Inhalt durch KI Chatbot zusammengefasst
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